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   BPatG, 08.03.2000 - 26 W (pat) 50/99   

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BPatG, 08.03.2000 - 26 W (pat) 50/99 (https://dejure.org/2000,21521)
BPatG, Entscheidung vom 08.03.2000 - 26 W (pat) 50/99 (https://dejure.org/2000,21521)
BPatG, Entscheidung vom 08. März 2000 - 26 W (pat) 50/99 (https://dejure.org/2000,21521)
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  • BPatG, 02.07.1997 - 28 W (pat) 194/96
    Auszug aus BPatG, 08.03.2000 - 26 W (pat) 50/99
    Vielmehr dränge sich die Vermutung auf, daß die Markeninhaberin in Wirklichkeit Schutz für die nach der Entscheidung 28 W (pat) 194/96 schutzunfähige Bezeichnung "EUROGLAS" erlangen wolle, zumal die bildlichen Bestandteile der Marke im Verhältnis zum Wortbestandteil völlig banal und unauffällig seien.

    Selbst wenn man aus den in der Entscheidung 28 W (pat) 194/96 vom 2. Juli 1997 - Euroglas dargelegten Gründen davon ausgeht, daß der in der angegriffenen Marke enthaltene dreifache Wortbestandteil "EUROGLAS" in bezug auf die beanspruchten Glasprodukte gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG schutzunfähig ist, weist die IR-Marke aufgrund ihrer graphischen Elemente einen hinreichend schutzfähigen Überschuß auf, der ein Freihaltebedürfnis der Mitbewerber der Markeninhaberin an der konkret geschützten Kennzeichnung ausschließt.

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 08.03.2000 - 26 W (pat) 50/99
    Maßgeblich für die Feststellung eines etwaigen Freihaltebedürfnisses an der angegriffenen Marke ist ihr Gesamteindruck, der ihren Schutzbereich bestimmt und zugleich beschränkt (vgl BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN).
  • BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter

    Auszug aus BPatG, 08.03.2000 - 26 W (pat) 50/99
    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß der Gesamteindruck einer Kombinationsmarke grundsätzlich nicht von kennzeichnungsschwachen oder gar schutzunfähigen Elementen geprägt wird (vgl BGH GRUR 1992, 203, 205 - Roter mit Genever).
  • BPatG, 19.03.1997 - 28 W (pat) 124/96
    Auszug aus BPatG, 08.03.2000 - 26 W (pat) 50/99
    Die Marke bestehe im wesentlichen aus dem Wort "EUROGLAS", das aufgrund der Bedeutung "Europaglas" oder "europäisches Glas" gemäß der Entscheidung 28 W (pat) 124/96 vom 2. Juli 1997 eine beschreibende Angabe darstelle.
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